Eltern
Die Eltern sind durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages Mitglieder im Verein und verpflichten sich, dem Kindergarten im Monat zwei Stunden ihrer Zeit zu widmen.
Die Eltern müssen nicht kochen, dafür aber Einkaufen, Wäsche waschen (nicht bügeln), Spielzeug reparieren und in Notfällen stundenweise in der Kita aushelfen.
Zu den Elternaufgaben gehört auch die Arbeit im Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins, er vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Er führt und überwacht die Einhaltung der Beschlüsse aus den Mitgliederversammlungen und verantwortet das Personalmanagement. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Beiträge & Kosten
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie in außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten (Tagesbetreuungskostenbeteiligungs-gesetz – TKBG) in der jeweils geltenden Fassung und den auf dieser Grundlage ermittelten Kostenberechnungen. Die Kostenbeteiligung nach TKBG setzt sich aus einem Betreuungsanteil zusammen. (außer für Halbtagsplätze ohne Essen)
Mitgliederversammlung
Protokolle bisheriger Mitgliederversammlungen können Vereinsmitglieder in der Kita einsehen.